Dienstag, 8. Oktober 2019

++ Vorstoß in NRW: Weg mit dem Kopftuch auf der Richterbank! ++

Nordrhein-Westfalen möchte religiöse Symbole bei Justizangestellten verbieten. Vor allem Muslima wären betroffen. Richtig so!

In anderen Bundesländern haben sichtbare religiöse Zeichen im Verhandlungssaal längst Hausverbot, schließlich soll zumindest der Anschein weltanschaulicher Neutralität der Gerichte gewahrt bleiben. Jetzt möchte auch NRW nachziehen und Kreuze, Kippas und Kopftücher für Richter, Protokollanten sowie Schöffen untersagen. Für gläubige Muslima kommt das faktisch einem Berufsverbot gleich.

Und schon laufen ausgerechnet die katholische und evangelische Kirche, die sich ansonsten schon lange nicht mehr um ihre Gläubigen hierzulande scheren, Sturm gegen die Pläne. Strenggläubige Musliminnen verstünden das Kopftuch als religiöse Pflicht. Anders als Richter mit Kippa, gibt es sie tatsächlich und mit ihnen zahlreiche islamische Rechtsreferendarinnen. Ihnen sei kein Kopftuchverbot zumutbar.

Von wegen! Als AfD begrüßen wir das Kopftuchverbot nicht nur beim Justizpersonal außerordentlich. Es darf bezweifelt werden, dass Frauen, die sich optisch dem Islam unterwerfen, der Scharia abgeschworen haben und dem deutschen Rechtsstaat vollumfänglich die Ehre erweisen, so wie es die Pflicht ihres Amtes verlangt. Kopftücher sind das Sinnbild der Unterdrückung der Frau und vor allem eine Abgrenzung gegen unsere freie Gesellschaft. Sie haben weder auf der Richterbank, noch im öffentlichen Raum etwas verloren, ebenso wenig in Schulen. Wir hoffen, dass NRW endlich durchgreift!

https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf (Seite 98)

https://www.welt.de/regionales/nrw/article201424180/NRW-diskutiert-Kommt-bald-das-Kopftuch-Verbot-in-Gerichten.html

Quelle: AfD Bundesverband

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