Österreich geht vor. Seit Mai sind dort Kopftücher an Grundschulen verboten. Deutschland muss nachziehen und könnte das auch.
Ein Rechtsgutachten macht den Weg frei, damit junge Mädchen vor der islamischen Verhüllung verschont bleiben. Ein Verbot an Schulen für unter 14-Jährige wäre nach Ansicht des Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim sowohl vereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit als auch mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Jurist verweist auf Artikel 7 GG, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.
Ferner fehlt dem Nachwuchs noch die Reife, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt zu entscheiden. Das Kopftuch als ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit führt zu Segmentierung und Trennung und lässt gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen. Das führt häufig zur sozialen Ausgrenzung und zur Diskriminierung - nicht nur gegenüber Kopftuch-Mädchen, sondern auch je nach Brennpunktschule bei Kindern, die keines tragen.
Auch in Deutschland muss das Kopftuch-Verbot kommen. Die Verschleierung von Mädchen ist keine harmlose religiöse Bedeckung des Kopfes, sondern stellt eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar. Das Kopftuch gehört nicht zu Deutschland. Es gehören aus dem öffentlichen Raum und von der Straße verbannt, denn es ist ein Symbol für die Unterwerfung und Unterdrückung der Frau. Die AfD steht für ein striktes Kopftuchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Ämtern und Gerichten, sowie für ein Verschleierungsverbot im Straßenverkehr. Der Islam gehört nicht zu Deutschland, ebenso wenig seine religiöse Symbolik!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article199339316/Rechtsgutachten-Verfassungsrechtler-haelt-Kopftuchverbot-an-Schulen-fuer-moeglich.html
Quelle: AfD Bundesverband
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen