Die Gendergerechtigkeit treibt absurde Blüten. Weil sie plötzlich dort gelten soll, wo sie gar nichts verloren hat, geht es nun den Knabenchören an den Kragen. Ein neunjähriges Mädchen wurde beim Berliner Staats- und Domchor abgelehnt, weil die Stimme der Kleinen nicht dem angestrebten Klangbild eines Knabenchors entspricht. Eigentlich logisch, oder? Doch das will die Mutter partout nicht akzeptieren und strebt den Klageweg wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung an.
Ja, einer liberalen Gesellschaft steht es nicht gut zu Gesicht, wenn jemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner Weltanschauung benachteiligt wird. Bei Knabenchören, ebenso wie bei reinen Mädchen- und Frauenchören liegt das Hauptaugenmerk eben auf den anatomischen Unterschieden, die naturgemäß zu „differenzierten Chorklangräumen“ führen. In dieser Diversität liegt ihre jahrhundertealte Faszination für die Zuhörer.
Wo eine Mutter die falsch verstandene Geschlechtergleichheit rabiat zu erzwingen versucht, opfert sie ein Kulturgut. Es bleibt zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht Berlin, dessen Urteil am kommenden Freitag erwartet wird, wenn schon nicht die Musikalität, dann wenigstens die Vernunft hat, im Sinne der künstlerischen Freiheit zu handeln und die Legitimität von reinen Knabenchören nicht anzufechten. Den Gendergagaristen sei der laute Aufschrei gegönnt!
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Quelle: AfD Bundesverband
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