Donnerstag, 27. Februar 2020

++ Verfassungsgericht entscheidet: Kein Kopftuch auf der Richterbank! ++

Einer Rechtsreferendarin war verboten worden, das islamische Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Dagegen hatte sie geklagt und jetzt vor dem höchsten deutschen Gericht verloren.

Begründung: Der Staat sei zu religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb darf das Kopftuch – als Symbol des Islam – von Justizmitarbeitern nicht getragen werden.

Es ist für eine Selbstverständlichkeit, dass das Kopftuch insbesondere im Gerichtssaal nichts zu suchen hat. Die höchstrichterliche Entscheidung ist sehr zu begrüßen – geht aber längst nicht weit genug.

Das islamische Kopftuch ist deutlichstes Zeichen der Unterdrückung der Frau im fundamentalistischen Islam, der diktiert, dass diese sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen habe und die Überlegenheit des Mannes festschreibt. Selbst kleine Mädchen werden oft bereits von ihren Vätern gezwungen, Kopftuch zu tragen. Das ist nicht mit unserem Lebensgefühl und unserer freiheitlichen Gesellschaft vereinbar.

Deshalb fordern seit Jahren die Fraktionen der AfD – in Bund und vielen Ländern – ein Kopftuchverbot in der Öffentlichkeit. Frauen dürfen in Deutschland nicht dazu gezwungen werden, sich zu verstecken. Wir zeigen Gesicht!

Unterstützen Sie unsere Auffassung? Darüber diskutieren wir gerne mit Ihnen – sagen Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren.

https://www.spiegel.de/karriere/bundesverfassungsgericht-kopftuchverbot-fuer-rechtsreferendarinnen-ist-verfassungsgemaess-a-a72272c2-9c0e-4413-aa22-84a6500fa3d9

Quelle: AfD Bundesverband

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