„Gewerbetreibenden,
Gastronomen, Kinobetreibern, die aufgrund der Corona-Verordnungen der Regierung
von Baden-Württemberg seit dem 16. März 2020 insbesondere wegen der
angeordneten Schließung von Geschäften und
Restaurants
gravierende Umsatzeinbußen erlitten haben, steht ein Entschädigungsanspruch
zu.“
Die
AfD-Fraktion hatte den renommierten Staatsrechtler Ulrich Vosgerau mit einem
Gutachten beauftragt.
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Quelle:
AfD Bundesverband
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