Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich ermöglicht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Kopftuchverbot auferlegen können. Hintergrund sind zwei Fälle einer muslimischen Drogerie-Angestellten und einer ebenfalls muslimischen Mitarbeiterin in einer Kindertagestätte. Das Urteil ist ein richtiges Signal für unsere aufgeklärten Werte – denn auch die Religionsfreiheit ist aus guten Gründen nicht unbegrenzt!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article232512623/EuGH-Kopftuchverbot-in-Kita-und-Drogerie-kann-rechtens-sein.html
Quelle: AfD Bundesverband
www.carsten-huetter.de
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