Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, somit ist dieses nun rechtskräftig. Der als unbegleiteter Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland eingereiste Mann bleibt somit auf freiem Fuß!
Durch derlei milde Strafen wirkt der Rechtsstaat zunehmend zahnlos, eine Abschreckung geht von einer Bewährungsstrafe für eine nachgewiesene Vergewaltigung jedenfalls nicht aus. Wir fordern, das volle zur Verfügung stehende Strafmaß auszuschöpfen. Nur so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Dass es für eine wirkungsvolle Abschreckung höchste Zeit ist, zeigt der aktuelle Mordfall an der 17-jährigen Tabitha aus Asperg. Der Tatverdächtige stammt aus Syrien.
https://www.nordkurier.de/neustrelitz/kind-in-neustrelitz-vergewaltigt-bewaehrungsstrafe-fuer-jugendlichen-1948952907.html?fbclid=IwAR31LM7tvZvzpeQk97mDt2Tm6gEl6yuHWC833YZb4mWoDvkoOYKK0JvQFOo
Quelle: AfD Bundesverband
www.carsten-huetter.de
#AfD #Hütter #Sachsen
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