Dienstag, 13. Juni 2023

 




Ob es nun um das Weltklima, den Ukrainekrieg oder die Masseneinwanderung geht, für die Abriss-Ampel gilt grundsätzlich: Deutschland und seine Bürger immer zuletzt! So ist es auch bei der neuerlichen Ohrfeige, die uns Vetternwirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen jetzt verpasst hat. Sollte im kommenden Jahr kein russisches Gas mehr über die Ukraine in unsere Nachbarländer fließen, weil die Transitverträge auslaufen, will er unsere Industriebetriebe abschalten. Damit die Nachbarn nicht im Kalten sitzen, will er ihnen das teure Flüssiggas überlassen, welches wir für Mondpreise von den amerikanischen „Freunden“ aufgezwungen bekommen. Während Deutschland also mit den Nordstream-Anschlägen vom billigen russischen Gas „zwangsentkoppelt“ wurde – die Tätersuche läuft weiterhin recht halbherzig – sollen wir nun auch noch den letzten Rest an Wirtschaftskraft opfern. Und das letzte bisschen Würde gleich dazu.

Habeck ist nicht nur der mittlerweile unbeliebteste Politiker – mehr als die Hälfte der Deutschen fordert seinen Rücktritt – er ist auch einer der gefährlichsten. Denn in seinem Klima- und Wärmepumpen-Wahn zerstört er das Land wie kein anderer in den letzten 75 Jahren. Wie groß muss der Hass der Grünen auf Deutschland sein, wenn sie die Wirtschaft so gezielt in den Ruin treiben, wenn sie die Bürger mit ihrer Ideologie so unglaublich drangsalieren? Es braucht Neuwahlen in diesem Land – bevor von eben diesem nichts mehr übrig ist!

Quelle: AfD Bundesverband
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Dienstag, 6. Juni 2023

 


+++ Statt Ablasshandel mit EU-Migranten: Illegale Einwanderer nicht verteilen, sondern abweisen! +++




Mit einem absurden Vorschlag versucht die EU-Kommission derzeit, sich um die Lösung der eskalierenden Migrationskrise herumzudrücken: Weil vor allem in Deutschland der politische Wille fehlt, aus Europa eine Festung zu machen, sollen renitente Mitgliedsstaaten für die Nichtaufnahme von „Flüchtlingen“ eine Strafzahlung leisten. Dass Deutschland dadurch vom EU-Zahlmeister zum EU-Kassierer wird, wäre allerdings eine vergebliche Hoffnung – denn der „Preis“ soll nur bei 22.000 Euro pro Flüchtling liegen. Im Endeffekt würde die Regelung also vor allem bedeuten, dass alles so weiter läuft wie bisher – die Migrationsmassen dürfen also ungehindert in die EU und vor allem nach Deutschland einwandern.


Das eigentliche Problem wird einmal mehr nur von der AfD adressiert. „Wer nicht direkt aus einem Nachbarland der EU kommend Schutz begehrt, sondern aus seinem Primär-Fluchtland kommend bereits durch mindestens ein sicheres Zwischenland gereist ist“, sei an der EU-Grenze kein Flüchtling mehr und dürfe daher auch nicht verteilt werden, verlangt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio. Doch anstatt sich mit solchen Realitäten auseinanderzusetzen, wollen die Grünen und Innenministerin Faeser (SPD) Schwangere und Kinder vom „Grenzverfahren“ ausnehmen. Das heißt im Klartext: Sie dürfen ungeprüft ins Sozialparadies Deutschland hereinspazieren, auch wenn sie keine tatsächlichen „Flüchtlinge“ sind. 


Trotz allem Trommelwirbel bleibt es also dabei: Die etablierten Parteien – auch die CDU – haben entgegen ihrer heuchlerischen Beteuerungen keinerlei Interesse, die illegale Masseneinwanderung zu beenden und die Einheimischen vor Kriminalität, Verarmung und Verdrängung zu schützen. In pausenlosen Neben- und Symboldiskussionen schieben sie sich gegenseitig die Schuld zu, ohne die Ideologie der „Buntheit“ grundsätzlich in Frage zu stellen. Für diese Ersatzschaukämpfe stehen wir als AfD nicht zur Verfügung: Die Grenzen müssen geschützt und illegale Zuwanderer schon an der Grenze abgewiesen werden!


Quelle: AfD Bundesverband

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Montag, 5. Juni 2023

Carsten Hütter: AfD ist auf Teilrückzahlung staatlicher Mittel aus Parteienfinanzierung gut vorbereitet!



Berlin, 2. Juni 2023.

Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, kommentiert die heute von der Verwaltung des Deutschen Bundestages an die Parteien versendete Anhörung zu der beabsichtigten Teilrücknahme der Bescheide über die Festsetzung staatlicher Mittel für die Anspruchsjahre 2018 bis 2021 – in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung vom 24.01.2023 – wie folgt:

„Die Alternative für Deutschland hat in den vergangenen Jahren sparsam gewirtschaftet und ist den Hinweisen der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dass ein Teil der im Rahmen der Parteienfinanzierung überwiesenen Mittel nur unter Vorbehalt ausgezahlt worden sei, entsprechend gefolgt und hat diese deshalb zurückgelegt. Insofern entstehen durch die Rückzahlungserfordernis – offenbar im Gegensatz zu anderen im Bundestag vertretenen Parteien – keine Probleme für die Finanzlage und Kampagnenfähigkeit unserer Partei.

Wir freuen uns, dass wir mit diesem Anhörungsverfahren der Bundestagsverwaltung jetzt endlich Klarheit für unsere Finanzplanung der nächsten Jahre erhalten haben. Im zehnten Jahr des Bestehens der AfD zeigen nicht allein die in den Umfragen der letzten Monate stark steigenden Umfragewerte, dass unsere konsequent an den Interessen unserer Bürger sowie unseres Landes orientierte Sachpolitik auf immer mehr Resonanz stößt. Auch die stetig steigenden Mitgliederzahlen unserer Partei – momentan schon wieder deutlich mehr als 32.000 Mitglieder und Förderer – kennen seit Monaten nur eine Richtung: nach oben.“

Anlage: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html

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